Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Ballettkurse von Nadine Pleger im Jugendzentrum Sunshine, Selm
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Nadine Pleger (nachfolgend "Kursleiterin" genannt) und den Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern (nachfolgend "Vertragspartner" genannt) für die Durchführung von Ballettkursen für Kinder und Jugendliche.
(2) Die Kurse finden in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums Sunshine in Selm statt. Die konkreten Kurszeiten und -tage werden im separaten Anmeldeformular festgelegt und sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
(3) Ein Anspruch auf einen alternativen Kurstermin besteht nicht. Die Teilnahme an einem anderen als dem gebuchten Termin ist nur nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung der Kursleiterin möglich.
(4) Die Kursleiterin verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung des Ballettunterrichts unter Berücksichtigung tanzpädagogischer und kindgerechter Grundsätze. Der Unterricht wird auf die jeweilige Altersgruppe und den Entwicklungsstand der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen abgestimmt.
§ 2 Unterrichtszeiten und Organisation
(1) Während der offiziellen Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen findet kein planmäßiger Unterricht statt. Eventuelle Workshops während der Ferienzeiten werden gesondert angekündigt und berechnet.
(2) Die Festlegung und Änderung des Stundenplans, einschließlich Unterrichtsort, Unterrichtstage, Unterrichtszeiten und Unterrichtsinhalte, liegt im alleinigen Ermessen der Kursleiterin.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Kursstufe besteht nicht. Ein Gruppenwechsel ist nur in Absprache mit der Kursleiterin möglich und bedarf ihrer Zustimmung. Den Anweisungen der Kursleiterin und ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
(4) Die Kursleiterin ist berechtigt, bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als drei Teilnehmer) Kurse zusammenzulegen oder alternative Kurszeiten vorzuschlagen. Diese organisatorischen Änderungen berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag entspricht einem Zwölftel (1/12) des Jahresbeitrages und ist in voller Höhe auch während der Schulferien und an Feiertagen zu entrichten.
(2) Die Zahlung des monatlichen Beitrags wird jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig und ist spätestens bis zum 3. des laufenden Monats auf das Konto der Kursleiterin zu überweisen.
(3) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme am Unterricht und gilt auch während der unterrichtsfreien Zeit in den Schulferien und an Feiertagen gemäß § 2 Abs. 1.
§ 4 Versäumte Unterrichtsstunden
(1) Für versäumte Unterrichtsstunden, die nicht von der Kursleiterin zu verantworten sind, besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht. Eine Minderung des Beitrags ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(2) Bei krankheitsbedingter Abwesenheit der Kursleiterin besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatzunterricht oder Beitragsminderung.
(3) Die Kursleiterin wird sich jedoch bemühen, ausgefallene Unterrichtsstunden nach Möglichkeit nachzuholen.
§ 5 Preisanpassung
(1) Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Gesamtindex; 2015 = 100) seit dem 01.03.2025 oder dem Datum des Wirksamwerdens der letzten Anpassung aufgrund dieser Klausel um mehr als 10% nach oben oder unten verändert, ist die Kursleiterin berechtigt, den Mitgliedsbeitrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex anzupassen.
(2) Die Preisanpassung wird mit einer Frist von einem Monat nach Zugang der schriftlichen Erklärung bei dem Vertragspartner wirksam. In der Erklärung ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex sowie die konkrete Anpassung des Mitgliedsbeitrags anzugeben.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anpassungserklärung schriftlich erklärt werden und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung wirksam.
§ 6 Zusätzliche Unterrichtsstunden
(1) Weitere Unterrichtsstunden können zu Beginn eines jeden Monats zugebucht werden.
(2) Der durch die Zubuchung erhöhte Monatsbeitrag wird mit der Bestätigung der Zubuchung durch die Kursleiterin sofort zur Zahlung fällig.
(3) Für die zusätzlich gebuchten Unterrichtsstunden gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend.
§ 7 Leihgaben
(1) Leihgaben der Kursleiterin (insbesondere Kostüme, Schläppchen und sonstige Ausrüstungsgegenstände) verbleiben in deren Eigentum.
(2) Mit der Annahme einer Leihgabe verpflichtet sich der Vertragspartner zur unbeschädigten Rückgabe des Gegenstandes.
(3) Die Rückgabe hat unverzüglich zu erfolgen:
-
nach entsprechender Aufforderung durch die Kursleiterin oder
-
ohne gesonderte Aufforderung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(4) Der Vertragspartner haftet für Beschädigungen oder Verlust der Leihgaben.
§ 8 Haftung
(1) Die Kursleiterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Kursleiterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die Kursleiterin haftet auch unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kursleiterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet die Kursleiterin auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Kursleiterin.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Bei Vertragspartnern, die bereits vor Inkrafttreten dieser AGB in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit der Kursleiterin standen, wird die ununterbrochene Vorvertragszeit auf die Mindestlaufzeit angerechnet.
Wird der Vertrag nicht gekündigt verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit.
(2.1) Die ersten drei Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Probezeit gekündigt werden.
(2.2) Der Vertrag kann durch Erklärung zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Wochen.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform.
(5) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund durch den Vertragspartner ist nur möglich bei:
- Umzug in eine andere Stadt, die mindestens 50 Kilometer vom bisherigen Standort (Jugendzentrum Sunshine in Selm) entfernt ist, oder
- langfristiger schwerer Erkrankung des Kindes. Ein entsprechender Nachweis (Meldebescheinigung bzw. ärztliches Attest) ist der Kündigung beizufügen.
(6) Die Kursleiterin ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung des Beitrags in Verzug ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin fälligen Beiträge bleibt von der Kündigung unberührt.
§ 10 Veranstaltungsort
(1) Die Kursleiterin behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort der Kurse zu verlegen, insbesondere wenn dies aufgrund eines erhöhten Platzbedarfs erforderlich wird.
(2) Bei der Wahl neuer Kursräume achtet die Kursleiterin auf deren Eignung für die Durchführung der Tanzkurse. Die Entscheidung über einen Umzug liegt im alleinigen Ermessen der Kursleiterin.
(3) Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Standortwechsels besteht nicht, sofern sich die neuen Kursräume innerhalb eines Radius von 20 Kilometern zum bisherigen Standort (Jugendzentrum Sunshine in Selm) befinden.
(4) Die dauerhafte Verlegung des Veranstaltungsorts wird den Vertragspartnern mindestens einen Monat vor dem geplanten Umzug mitgeteilt.
(5) Die Kursleiterin ist berechtigt, den Unterrichtsort vorübergehend zu verlegen. Solche temporären Raumwechsel werden den Vertragspartnern spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn mitgeteilt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Kursleiterin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Vertragspartners und des teilnehmenden Kindes nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages sowie zur Kommunikation mit den Vertragspartnern. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
(3) Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Der Vertragspartner kann seine Rechte aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Kursleiterin.
